Der Verfassungsgerichtshof erklärt die 17- jährige Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung für zu lang
Zum besseren Verständnis der folgenden Stellungnahme empfehlen wir zuvor folgenden Beitrag zu lesen: https://www.oejgt.at/tierschutzpaket-2022-verankerung-des-verbots-unstrukturierter-vollspaltbuchten-ohne-funktionsbereich-in-der-schweinehaltung/ Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs – G 193/2023 Der VfGH erkannte über Antrag der burgenländischen Landesregierung und führte aus, dass § 44 Abs 29, 30, 31 und 32 TSchG[1] (also die Regelungen zu den Übergangsfristen und dem Forschungsprojekt) als verfassungswidrig aufgehoben werden. In […]
Tierschutzpaket 2022 – Verankerung des Verbots unstrukturierter Vollspaltbuchten ohne Funktionsbereich in der Schweinehaltung
Verbot unstrukturierter Vollspaltbuchten ohne Funktionsbereich Mit dem „Tierschutzpaket 2022“ wurde unter anderem § 18 Abs 2a TSchG[1] neu eingeführt und in ihm das Verbot der Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich. Vollspaltenböden müssen nach § 18 Abs 2a TSchG somit strukturiert sein. Ein Vollspaltboden weist dann Struktur auf, wenn der Haltungsbereich […]